© Jörg Berkner


Aus Geschichte des Dorfes Rufen
Vorwort



Über die Gründe, die Anlass für diese Arbeit sind

Im Ergebnis der Niederlage Deutschlands im 2. Weltkrieg mussten rund 14 Millionen Deutsche ihre angestammte Heimat in den Reichsgebieten östlich von Oder und Lausitzer Neiße sowie in den deutschen Siedlungsgebieten mittelost- und südosteuropäischer Staaten verlassen. Obwohl zum Ende des Krieges sich die später zwischen den Siegermächten offen ausbrechenden Widersprüche und die gegensätzlichen politischen Auffassungen schon andeuteten, waren sie sich einig hinsichtlich der „ethnischen Säuberung“ der deutschen Ostgebiete. Die Sowjetunion verfolgte das Ziel, ihr Territorium und ihr Einflussgebiet möglichst weit nach Westen auszudehnen und machte sich zum harten Fürsprecher der nationalistischen Gebietsforderungen der Polen und Tschechen. Die westlichen Siegermächte, Großbritannien und die USA, wollten und konnten dem nichts Ernsthaftes entgegensetzen. Sie hofften, mit ihrer die Vertreibung der deutschen Bevölkerung duldenden Haltung Polen und die Tschechoslowakei an sich zu binden und dem sowjetischen Einfluss zu entziehen, was ihnen gründlich misslang.

So nahm die Aus- oder Umsiedlung der deutschen Bewohner, ihre Abschiebung, der Bevölkerungstransfer ihren bzw. seinen Lauf. Solche beschönigenden Namen verwendete man dafür. In Wirklichkeit wurde eine brutale und völkerrechtswidrige Vertreibung der Menschen aus ihren Wohnungen, von Haus und Hof, von Besitz und Eigentum insbesondere von Polen und Tschechen, aber auch in anderen Ländern durchgeführt. Bescheidenes Handgepäck wurde ihnen oft genug noch geraubt, Alte und Kranke wurden nicht versorgt und kamen unterwegs um ebenso wie viele Männer und Frauen  in Straf- und Arbeitslagern. Insgesamt haben etwa zwei Millionen Deutsche die Vertreibung  aus ihrer Heimat nicht überlebt. Glücklich konnten die sein, die noch vor Kriegsende vor der heranrückenden Front geflüchtet waren und die Drangsal der Vertreibung nicht unmittelbar erdulden mussten. Und doppeltes Glück hatten die, deren Flucht und Vertreibung erst in den westlichen Teilen Deutschlands ein Ende fand. Sie erhielten in der aus den Besatzungszonen der Westalliierten entstandenen Bundesrepublik Deutschland, wenn auch erst nach Jahren, einen Lastenausgleich, der den Verlust des gehabten Vermögens lindern, keinesfalls aber ersetzen sollte. Die Politiker aller Couleur in der Bundesrepublik verkündeten damals nämlich lautstark, dass man die Abtrennung der deutschen Ostprovinzen als völkerrechtswidrig betrachte und niemals anerkennen würde. Damit nährten sie die verständlichen Hoffnungen der Vertriebenen, dass der Verlust der Heimat nicht endgültig sei.

Völlig gegensätzlich gestaltete sich die Situation für die Vertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone und späteren Deutschen Demokratischen Republik. Die Amtssprache kannte hier keine Vertriebenen sondern nur Umsiedler und Flüchtlinge, und an einen Lastenausgleich war gar nicht zu denken. Die politische Führung der DDR akzeptierte unter dem herrschenden sowjetischen Einfluss die Abtretung der deutschen Reichsgebiete östlich von Oder und Neiße. Bereits am 06. Juni 1950 unterzeichneten die damaligen DDR-Repräsentanten Pieck und Grotewohl das „Görlitzer Abkommen“ , das die Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ zwischen der DDR und Polen als endgültig bezeichnete. Das Schicksal der vertriebenen deutschen Bevölkerung spielte dabei keine Rolle. 

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Den Vertriebenen ist bewusst, dass es nicht wieder so werden kann wie es war. Aber es kann auch nicht so bleiben wie es ist, wo einer Seite alles gegeben ist und der anderen nichts. Länderübergreifend sollten die Politiker die geschichtliche Erfahrung stärker beachten, dass durch Macht und Gewalt erzeugtes Unrecht im Zusammenleben der Völker früher oder später eine Revision erfährt. Das geschieht nicht selten eher später als früher. Deshalb müssen die deutschen Vertriebenen ins Kalkül ziehen, dass bei der zögerlichen Art und Weise ihrer Interessenvertretung durch die Bundesrepublik Deutschland sich kurzfristig kaum Fortschritte zeigen werden. Aber was dann, wenn die zahlenmäßig schon arg gelichtete Erlebnisgeneration der Vertriebenen gänzlich ausgestorben ist? Es ist doch heute schon so, dass der größte Teil der ehemaligen Eigentümer nicht mehr am Leben ist und ein Vermögensnachweis und -anspruch von deren Kindern oder Enkeln vertreten werden muss. Aber wie weit reicht deren Wissen? Zum Zeitpunkt der Vertreibung waren sie im Jugend- oder Kindesalter, und manche von ihnen wurden erst in der Nachkriegszeit geboren. Ihnen allen dürfte es schwer fallen, die Vermögenssituation und die Eigentumsverhältnisse der Eltern bzw. Großeltern darzustellen, auch wenn im günstigsten Falle noch einige Dokumente und Unterlagen vorhanden sind. Deshalb ist es ungemein wichtig, alles Material zu sammeln, was über die Eigentums- und Besitzverhältnisse vor 1945 in den Vertreibungsgebieten Auskunft gibt. Dieser Zielstellung wird in der folgenden Arbeit nachgegangen, in der die Entwicklung der Eigentums- und Besitzverhältnisse eines ganzen Dorfes vom Zeitpunkt seiner Gründung bis zum Jahr 1945, insbesondere aber der Stand kurz vor der Vertreibung seiner Bewohner, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Unterlagen dargestellt wird. Mit dem Rückblick in die Geschichte des Dorfes und der Region soll gleichzeitig der besonders nach dem Kriegsende und auch heute noch von Polen verbreiteten Behauptung entgegengetreten werden, dass die von Polen okkupierten deutschen Ostprovinzen „urpolnisch“ seien und 1945 „zurückgewonnen“ wurden. Es handelt sich um das neumärkische Dorf Rufen im Kreis Soldin, in der nordwestlichen Ecke des Kreises gelegen, nur einen Kilometer von der Grenze zum ebenfalls neumärkischen Kreis Königsberg und wenig mehr von der zum pommerschen Kreis Greifenhagen entfernt.