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© Jörg Berkner |
Über die Gründe, die Anlass für diese Arbeit sind Im
Ergebnis der Niederlage
Deutschlands im 2. Weltkrieg
mussten rund 14 Millionen Deutsche ihre angestammte Heimat in den
Reichsgebieten östlich von Oder und Lausitzer Neiße
sowie in
den deutschen
Siedlungsgebieten mittelost- und südosteuropäischer
Staaten
verlassen. Obwohl
zum Ende des Krieges sich die später zwischen den
Siegermächten offen
ausbrechenden Widersprüche und die gegensätzlichen
politischen Auffassungen
schon andeuteten, waren sie sich einig hinsichtlich der „ethnischen
Säuberung“
der deutschen Ostgebiete. Die Sowjetunion verfolgte das Ziel, ihr
Territorium
und ihr Einflussgebiet möglichst weit nach Westen auszudehnen
und
machte sich
zum harten Fürsprecher der nationalistischen
Gebietsforderungen
der Polen und
Tschechen. Die westlichen Siegermächte,
Großbritannien und
die USA, wollten und
konnten dem nichts Ernsthaftes entgegensetzen. Sie hofften, mit ihrer
die
Vertreibung der deutschen Bevölkerung duldenden Haltung Polen
und
die Tschechoslowakei
an sich zu binden und dem sowjetischen Einfluss zu entziehen, was ihnen
gründlich misslang. So nahm die Aus- oder Umsiedlung der deutschen Bewohner, ihre Abschiebung, der Bevölkerungstransfer ihren bzw. seinen Lauf. Solche beschönigenden Namen verwendete man dafür. In Wirklichkeit wurde eine brutale und völkerrechtswidrige Vertreibung der Menschen aus ihren Wohnungen, von Haus und Hof, von Besitz und Eigentum insbesondere von Polen und Tschechen, aber auch in anderen Ländern durchgeführt. Bescheidenes Handgepäck wurde ihnen oft genug noch geraubt, Alte und Kranke wurden nicht versorgt und kamen unterwegs um ebenso wie viele Männer und Frauen in Straf- und Arbeitslagern. Insgesamt haben etwa zwei Millionen Deutsche die Vertreibung aus ihrer Heimat nicht überlebt. Glücklich konnten die sein, die noch vor Kriegsende vor der heranrückenden Front geflüchtet waren und die Drangsal der Vertreibung nicht unmittelbar erdulden mussten. Und doppeltes Glück hatten die, deren Flucht und Vertreibung erst in den westlichen Teilen Deutschlands ein Ende fand. Sie erhielten in der aus den Besatzungszonen der Westalliierten entstandenen Bundesrepublik Deutschland, wenn auch erst nach Jahren, einen Lastenausgleich, der den Verlust des gehabten Vermögens lindern, keinesfalls aber ersetzen sollte. Die Politiker aller Couleur in der Bundesrepublik verkündeten damals nämlich lautstark, dass man die Abtrennung der deutschen Ostprovinzen als völkerrechtswidrig betrachte und niemals anerkennen würde. Damit nährten sie die verständlichen Hoffnungen der Vertriebenen, dass der Verlust der Heimat nicht endgültig sei. Völlig
gegensätzlich
gestaltete sich die Situation für die
Vertriebenen in der sowjetischen Besatzungszone und späteren
Deutschen
Demokratischen Republik. Die Amtssprache kannte hier keine Vertriebenen
sondern
nur Umsiedler und Flüchtlinge, und an einen Lastenausgleich
war
gar nicht zu
denken. Die politische Führung der DDR akzeptierte unter dem
herrschenden
sowjetischen Einfluss die Abtretung der deutschen Reichsgebiete
östlich von
Oder und Neiße. Bereits am 06. Juni 1950 unterzeichneten die
damaligen
DDR-Repräsentanten Pieck und Grotewohl das „Görlitzer
Abkommen“ , das die
Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ zwischen der DDR und
Polen
als endgültig
bezeichnete. Das Schicksal der vertriebenen deutschen
Bevölkerung
spielte dabei
keine Rolle. ... Den
Vertriebenen ist bewusst,
dass es nicht wieder so werden
kann wie es war. Aber es kann auch nicht so bleiben wie es ist, wo
einer Seite
alles gegeben ist und der anderen nichts.
Länderübergreifend
sollten die Politiker
die geschichtliche Erfahrung stärker beachten, dass durch
Macht
und Gewalt
erzeugtes Unrecht im Zusammenleben der Völker früher
oder
später eine Revision
erfährt. Das geschieht nicht selten eher später als
früher. Deshalb müssen die
deutschen Vertriebenen ins Kalkül ziehen, dass bei der
zögerlichen Art und
Weise ihrer Interessenvertretung durch die Bundesrepublik Deutschland
sich
kurzfristig kaum Fortschritte zeigen werden. Aber was dann, wenn die
zahlenmäßig schon arg gelichtete Erlebnisgeneration
der
Vertriebenen gänzlich
ausgestorben ist? Es ist doch heute schon so, dass der
größte Teil der
ehemaligen Eigentümer nicht mehr am Leben ist und ein
Vermögensnachweis und
-anspruch von deren Kindern oder Enkeln vertreten werden muss. Aber wie
weit
reicht deren Wissen? Zum Zeitpunkt der Vertreibung waren sie im Jugend-
oder
Kindesalter, und manche von ihnen wurden erst in der Nachkriegszeit
geboren.
Ihnen allen dürfte es schwer fallen, die
Vermögenssituation
und die
Eigentumsverhältnisse der Eltern bzw. Großeltern
darzustellen, auch wenn im
günstigsten Falle noch einige Dokumente und Unterlagen
vorhanden
sind. Deshalb
ist es ungemein wichtig, alles Material zu sammeln, was über
die
Eigentums- und
Besitzverhältnisse vor 1945 in den Vertreibungsgebieten
Auskunft
gibt. Dieser
Zielstellung wird in der folgenden Arbeit nachgegangen, in der die
Entwicklung
der Eigentums- und Besitzverhältnisse eines ganzen Dorfes vom
Zeitpunkt seiner
Gründung bis zum Jahr 1945, insbesondere aber der Stand kurz
vor
der
Vertreibung seiner Bewohner, nach Maßgabe der zur
Verfügung
stehenden
Unterlagen dargestellt wird. Mit dem Rückblick in die
Geschichte
des Dorfes und
der Region soll gleichzeitig der besonders nach dem Kriegsende und auch
heute
noch von Polen verbreiteten Behauptung entgegengetreten werden, dass
die von
Polen okkupierten deutschen Ostprovinzen „urpolnisch“ seien und 1945
„zurückgewonnen“ wurden. Es handelt sich um das
neumärkische
Dorf Rufen im
Kreis Soldin, in der nordwestlichen Ecke des Kreises gelegen, nur einen
Kilometer
von der Grenze zum ebenfalls neumärkischen Kreis
Königsberg
und wenig mehr von
der zum pommerschen Kreis Greifenhagen entfernt. |
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